ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN DER TRAVELLER SEDONA GMBH

 

1. ALLGEMEINES

Diese AGB gelten für alle Lieferungen und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen zwischen uns und dem Besteller, sofern der Besteller Unternehmer (§  14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen – insbesondere in Einkaufsbedingungen – des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Besteller im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftigen Geschäfte mit demselben Besteller, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

 

2. LIEFERUNG UND LIEFERZEIT

Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten.

Bei Kollektions- oder Serienprodukten werden zur Erfüllung des Kaufvertrages Waren gleicher Art und Güte geliefert. Geringfügige Abweichungen in Struktur und Farbe gelten als handelsüblich.

Sind für die Erbringung unserer Leistung Mitwirkungshandlungen des Bestellers erforderlich, beginnen Liefer-, Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen erst mit Erfüllung der Mitwirkungshandlung zu laufen.

Bei Nachlieferungen sind Struktur-, Design-, Funktionsabweichungen unvermeidlich. Prospekte, Zeichnungen und Maße sind annähernd und unverbindlich. Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Die Lieferzeit wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Besteller das Recht eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Wird die Bestellung auch dann nicht bewirkt, so kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten. Die vorgenannten Fristen entfallen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

 

3. VERSAND

Der Versand erfolgt ab 500,- Euro netto Warenwert versand- und verpackungskostenfrei in Deutschland.

Darunter werden Versand- und Verpackungskosten von 12,90 Euro berechnet.

Der Versand außerhalb Deutschlands wird nach Aufwand berechnet.

 

4. GEWÄHRLEISTUNG

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Sachmängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Ablieferung, schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als unbeanstandet. Diese Obliegenheit des Bestellers bezieht sich bei Teillieferungen auf jede einzelne Teilmenge. Verborgene Mängel hat der Besteller unverzüglich nach Feststellung des Mangels, jedoch spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Ablieferung zu rügen. Eine Rücknahme der gelieferten Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit es sich nicht um falsch gelieferte oder nicht bestellte Ware handelt. Eine Rüge berechtigt den Besteller nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern.

Wir haften auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur in den nachfolgenden Fällen:

  bei Vorsatz,

  bei grober Fahrlässigkeit, wobei die Haftung bei grober 

    Fahrlässigkeit begrenzt ist auf den vertragstypischen, 

    vorhersehbaren Schaden,

  im Rahmen einer Garantie bei Verletzung des Lebens,

    des Körpers oder der Gesundheit

  bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,

  bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen

    Vertragspflicht.

Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers aus unserer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn eine Pflicht verletzt wurde, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist; unsere Haftung beschränkt sich jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt. Die sich aus dem Vorstehenden ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller jeweils offenen Forderungen aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung unser Eigentum („Vorbehaltsware“).

 

Bei   Vorliegen   eines Kontokorrents im Rahmen der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gilt dies bis zur Erfüllung der jeweiligen Saldoforderungen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

Der Besteller ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Besteller zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

6. BESCHRÄNKUNGEN DES VERTRIEBSRECHTS

Der Besteller wird unsere Produkte nur an solche Wiederverkäufer vertreiben, die über die notwendigen Kenntnisse, Einrichtungen und Service-Möglichkeiten verfügen.

Vom Vertriebsrecht sind Geschäfte mit Abnehmern ausgeschlossen, die Schnittstellen zu offenen Online-Marktplätzen anbieten. Die Einschaltung eines Dritten, welcher unsere Produkte lediglich an andere E-Commerce-Seiten weiterleitet, ist dem Besteller nicht gestattet.

 

7. HÖHERE GEWALT

Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wie z.B. Naturereignisse, Epidemien, Seuchen, Arbeitskämpfe, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Rohstoff- und Energie- oder Hilfsstoffmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Streiks, Aussperrungen, Krieg, politische Unruhen, Terrorakte, behördliche Verfügungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die Verfügbarkeit der Ware reduzieren, so dass wir unsere vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger Berücksichtigung anderer interner oder externer Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen können, sind wir für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen entbunden und nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen. Die vorstehende Regelung gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für uns nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

 

8. RÜCKTRITT VON ERTEILTEN AUFTRÄGEN BZW. VERTRÄGEN

Wir können Vorauszahlung des vollen Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, sofern uns Umstände zur Kenntnis gelangen, die einen Kredit bedenklich erscheinen lassen.

Die Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder eine bekannt gewordene Verschlechterung der Vermögenslage berechtigen uns, die Lieferungen sofort einzustellen. Wir sind nicht verpflichtet, einen Rücktritt des Bestellers vom Vertrag anzuerkennen. Stimmen wir dem Rücktritt zu, können wir Schadensersatz verlangen.

 

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Grundsätzlich sind Rechnungen in 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung  und Ablauf der Wartefrist als Zahlung. Wechsel können nur mit unserer Zustimmung gegeben werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart und der Besteller bleibt mit einer Rate mehr als 10 Tage im Rückstand, wird die gesamte Forderung fällig. Die Zurückhaltung einer Zahlung oder die Aufrechnung gegen etwaige Gegenansprüche durch den Besteller ist ausgeschlossen. Vor dem vollständigen Ausgleich des Debitorenkontos sind wir zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Befindet sich der Besteller uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die genrechte des Bestellers unberührt.

 

10. GEHEIMHALTUNG

Der Besteller verpflichtet sich, alle technischen und kaufmännischen Informationen in Bezug auf die Ware und andere Informationen einschließlich technischer und kaufmännischer Geschäftsgeheimnisse, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Umstände, unter denen sie zur Verfügung gestellt oder dem Besteller bekannt wurden, als vertraulich angesehen werden müssen (nachfolgend insgesamt „Know-How“), vertraulich zu behandeln und Dritten, insbesondere Wettbewerbern von uns, nicht zu offenbaren oder zugänglich zu machen. Dieser Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen keine Informationen, die

  dem Besteller nachweislich durch Schriftstücke, 

    Dokumentationen oder andere Beweismittel zu dem 

    Zeitpunkt bereits bekannt waren, in welchem sie ihm 

     von uns zur Verfügung gestellt wurden, ohne dass diese 

    Kenntnis auf der Verletzung von 

    Geheimhaltungsverpflich tungen beruht, oder

  ohne Einwirken des Bestellers öffentlich zugänglich

    waren, oder

  dem Besteller ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung 

    von einem Dritten überlassen wurden, der diese 

    Informationen nicht mittelbar oder unmittelbar von uns 

    erhalten hat.

Wir behalten uns alle Rechte an dem Know-How vor.

Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn die vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Besteller und uns erfüllt sind.

Der Besteller verpflichtet sich, uns und unsere Geschäftstätigkeit zu schützen, und stimmt zu, dass die Leistung von Schadensersatz eine Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtungen aus dieser Klausel nur unangemessen kompensieren würde. Des Weiteren akzeptiert und bestätigt der Kunde, dass eine erfolgte oder drohende Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtungen uns irreparable Schäden zufügen würde und dass es uns daher zusätzlich zu sämtlichen gesetzlichen und sonstigen Ansprüchen berechtigt ist, eine einstweilige Verfügung gegen die erfolgte, drohende oder fortgesetzte Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung zu erwirken, wenn wir darlegen können, dass durch die Verletzung Schäden entstehen können, ohne dass wir aber verpflichtet wären, tatsächliche Schäden nachzuweisen.

 

11. DATENSCHUTZRECHTLICHER HINWEIS

Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass von uns personenbezogene Daten entsprechend unserer „Datenschutzrechtlichen Information für Geschäftspartner / Kunden“ sowie unserer Datenschutzerklärung verarbeitet werden. Die Datenschutzerklärung ist in der jeweils aktuellen Version abrufbar unter https://traveller-sedona.com/datenschutz/.

 

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte sich eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz oder – nach unserer Wahl – Frankfurt am Main.

Die Beziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts/CISG. Handelsübliche Klauseln sind nach den Incoterms 2020 auszulegen.

Stand Juli 2023